AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Monatsbetrag für den Ballettunterricht entspricht 1/12 des Jahresbeitrags und wird
    durchgängig 12 Monate pro Jahr erhoben.
  2. Der Beitrag ist abhängig von der Unterrichtsdauer und kann sich somit beim Wechsel in
    eine andere Gruppe ändern.
  3. Der Monatsbeitrag muss auch dann bezahlt werden, wenn der Unterricht nicht besucht
    wird.
  4. Die Bezahlung des Monatsbeitrags erfolgt durch Bankeinzug im voraus zum 1. jeden
    Monats von dem auf der Anmeldung angegeben Konto.
  5. Wird von der Bank aus irgendwelchen Gründen der Bankeinzug verweigert, ist die
    Bezahlung des Beitrags unverzüglich nachzuholen. Außerdem sind dem Ballettstudio die
    durch die Weigerung anfallenden Bankgebühren zu erstatten.
  6. In Ausnahmefällen ist eine Bezahlung durch einen Dauerauftrag zum Ersten jeden Monats
    möglich. In diesem Fall ist jedoch die Einrichtung des Dauerauftrags nachzuweisen.
  7. Kommt es zu einer Änderung des Monatsbeitrags, z.B. durch Gruppenwechsel, ist dieser
    Dauerauftrag unverzüglich an die Höhe des neuen Monatsbeitrags anzupassen.
    Aufgelaufene Differenzen sind unverzüglich zu entrichten.
  8. Wenn der Monatsbeitrag für den laufenden Monat nicht bezahlt wurde, besteht kein
    Anspruch auf die Teilnahme am Ballettunterricht.
  9. Die Abmeldung vom Ballettunterricht muss schriftlich erfolgen.
  10. Eine Abmeldung vom Ballettunterricht kann jeder Zeit erfolgen. Die Kündigungsfrist
    beträgt 3 Monate zum Monatsende. Bei Ballettanfängern von 4 und 5 Jahren ist in
    Absprache eine Kündigungsfrist von 2 Monaten bei Kündigung zum Monatsende möglich.
  11. Für den bezahlten Zeitraum besteht auch nach der Kündigung Anspruch auf die
    Teilnahme am Unterricht.
  12. Die Ferien am Ballettstudio sind praktisch identisch mit den Schulferien in BadenWürttemberg.
    Am Anfang des neuen Schuljahres gibt es den Ballettkalender. Auf dem
    Kalender sind alle Unterrichtstage und die wichtigsten Termine aufgeführt.
  13. Eine gute Ballettausbildung kann nur bei regelmäßiger Teilnahme am Unterricht erreicht
    werden. Die Kinder sollen pünktlich, frisiert und mit Schleife zum Ballettunterricht
    erscheinen.
  14. Bei einem Ausfall der Ballettstunde besteht Anspruch auf Nachholen des Unterrichts.
  15. Für mitgebrachte Kleidung, Geld und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  16. Die Anmeldung am Ballettstudio beinhaltet das Einverständnis, Szenen-Fotos mit der
    angemeldeten Person auf der Homepage des Ballettstudioszu veröffentlichen. Ebenso
    können solche Fotos im Rahmen eines Berichtes auch in der örtlichen Papier- und
    Internetpresse veröffentlicht werden dürfen. Es besteht und ergibt sich kein
    Haftungsanspruch gegenüber dem Ballettstudio für die Art und Form der Nutzung der
    oben aufgeführten Internetseite.